E-Zigaretten bestehen aus verschiedenen Materialien, darunter Kunststoff, Metall und Batterien. Diese Komponenten können, wenn sie unsachgemäss entsorgt werden, schädliche Chemikalien freisetzen und die Umwelt belasten. Durch das Recycling können diese Materialien jedoch wiederverwendet und in neue Produkte umgewandelt werden. So wird der Abfall minimiert und der Bedarf an neuen Rohstoffen verringert.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten verabschiedet und sie zusammen mit dem Tabakproduktegesetz auf 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt.
Die neuen Regelungen zur Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten und E-Liquids in der Schweiz sind Teil der Maßnahmen im Rahmen des Tabakproduktegesetzes (TabPG), das darauf abzielt, den Konsum von Nikotinprodukten zu regulieren und die öffentliche Gesundheit zu schützen
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